BPS EDV-Service Gesellschaft mbH - Personalwesen und Schifffahrt



Dienstleistung

Als Dienstleitungsunternehmen für kaufmännische Anwendungen bietet BPS die Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Angestellte und Versorgungsbezieher, sowie die Abwicklung der Heuerabrechnung für Seeleute an. Zum Zwecke der Abrechnung wird ein von BPS entwickeltes Programm eingesetzt, welches nicht nur ständig den Erneuerung im Steuer- und Sozialversicherungswesen angepasst wird, sondern auch fortlaufend weiterentwickelt wird, um den Leistungsumfang für Sie zu vergrößern.
Zur Durchführung der Abrechnung müssen Personaldaten an BPS übertragen werden. Dies kann entweder durch Selbsteingabe in ein bereitgestelltes Erfassungsprogramm an Ihrem Arbeitsplatz oder durch Inanspruchnahme unserer Sachbearbeitung erfolgen, die die Eingabe auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Daten übernimmt. Da sich die Erfassung für die Heuer- und Gehaltsabrechnung weitgehend von einander abhebt, werden getrennte Erfassungsprogramme für die beiden Bereiche eingesetzt.

Durch die Verarbeitung der Daten durch BPS in ihrem Auftrag ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

  • Es entfällt die Überwachung und Pflege von Programmstammdaten (wie beispielsweise Aktualisierung von Bemessungsgrenzen oder Krankenkassenlisten bei Fusionen).
  • BPS prüft alle Eingabedaten auf Plausibilität, wodurch fehlerhafte Abrechnungen vermieden werden.
  • Bei Änderungen in der Sozialversicherung oder der Lohnsteuerroutine sind keine zusätzlichen Programmupdates nötig.
  • Auf Wunsch übernimmt BPS den Druck der Abrechnungen und Auswertungen, sowie das Kuvertieren der Entgeltabrechnungen.
  • Durch die Vorabkontrolle der Abrechnungen und Auswertungen durch BPS können Auffälligkeiten im Vorhinein geklärt und Fehler beseitigt werden. Das spart Zeit und Kosten.
  • Sollten Sie eine Frage zum Abrechnungswesen haben, stehen Ihnen die fachlich kompetenten Mitarbeiter der BPS zur Seite.

Um Ihnen einen kleinen Überblick über das Serviceangebot von BPS neben der reinen Gehalts- bzw. Heuerabrechnung zu vermitteln, sind nachfolgend einige weitere Dienstleitungen aufgeführt:

  • Übermittlung von Beitragsnachweisen und Beitragsnachweisen für Versorgungsbezugsempfänger an die Krankenkassen.
  • Teilnahme am automatischen Datenaustausch und Datenübertragung von Entgeltnachweisen im ELENA-Verfahren, Meldungen zur Sozialversicherung und Meldungen im Zahlstellenmeldeverfahren.
  • Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzämter.
  • Bereitstellung von GDPdU-Dateien für Betriebsprüfungen.
  • Bereitstellung von Dateien im Rahmen des Datenträgeraustauschverfahrens zur Übermittlung an Banken oder Verarbeitung mit geeigneter Online-Banking-Software.
  • Erzeugung diverser Auswertungen und Statistiken auf Grundlage der Abrechnungsergebnisse zum Zwecke des Controlling oder der Buchhaltungsüberleitung.

Weitere Beschreibungen zum Leistungsumfang finden Sie jeweils in den Bereichen Lohn- und Gehaltsabrechnung und Heuerabrechnung.
Sollte Ihnen unser Leistungsumfang ein Mal nicht ausreichen oder wünschen Sie eine individuelle Lösung oder Zusatzfunktion, dann sprechen Sie uns an. Viele unserer Kunden haben spezifische Anforderungen und Vorstellungen, die wir bisher stets zufriedenstellend umgesetzt haben. Sollten Sie Interesse haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.