Dienstleistung
Qualitätssicherung
Die BPS unterzieht sich einmal jährlich im Rahmen der Qualitätssicherung der für Hersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen verpflichtenden Systemuntersuchung. Im Rahmen dieser Prüfung wird sichergestellt, dass alle Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch, die die Beitragsberechnung sowie den gesetzlichen Datenaustausch anbelangen, eingehalten werden beziehungsweise umgesetzt wurden. Die Durchführung der Prüfung ist von der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) übertragen worden, sodass Vertreter der ITSG die Systemuntersuchung in unserem Hause vornehmen. Das Abrechnungsprogramm wird in allen bereits bestandenen Modulen geprüft, wobei auch neue Module abgenommen werden können, um das Leistungsspektrum der Software zu erweitern. Wird die Systemuntersuchung erfolgreich absolviert erhält das Programm das GKV-Zertifikat und somit den Status „Systemuntersucht“.
Das GUL-Programm (Version 10.0.0.6) wurde systemuntersucht und hat das GKV-Zertifikat mit Gültigkeit bis 30.06.2011 erworben.
Folgende Module wurden erfolgreich geprüft (Stand 12/2010):
- Basismodul/Grundmodul Standardanforderungen
- Abrechnung für in der Seefahrt beschäftigte Personen
- Kurzarbeitergeld
- Mehrfachabrechnungen innerhalb eines Abrechnungsmonats
- Beitragsberechnung für Zukunftssicherungsleistungen
- Maschinelles Erstattungsverfahren nach dem AAG
- Maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Beitragsnachweise für Zahlstellen
Mit dieser Modulkonstellation darf BPS Abrechnungen in folgenden Branchen vornehmen:
- Seefahrtbetriebe
- Neutral ohne Baulohn
- Neutral ohne Behindertenabrechnung
- Neutral ohne öffentlichen Dienst